Das sollten Sie mitbringen |
Befunde
|
Das sollten Sie vorher erledigen |
|
Im Krankenhaus bekommen Sie folgende Informationen |
|
Wenn Sie ein Kind mit ins Krankenhaus bringen |
|
Im Krankenhaus zu beachten |
|
Die Oö. Ordensspitäler bieten Ihnen die bestmögliche Versorgung in medizinischer und pflegerischer Hinsicht. Als Rechtsträger von Krankenanstalten haben wir auch sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Patient in der Krankenanstalt beachtet werden. Daher möchten wir Sie über Ihre Patientenrechte und mögliche Ansprechpartner informieren.
(Zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die Formulierung "Patientin und Patient", diese Infos gelten in gleicher Weise für Personen weiblichen und männlichen Geschlechtes.)
Als allgemeine Krankenanstalt obliegt uns die Betreuung von Personen ohne Unterschied des Geschlechtes, des Alters oder der Art der ärztlichen Betreuung.
Recht auf Behandlung und Pflege |
|
Recht auf Achtung der Würde und Integrität |
|
Recht auf Selbstbestimmung |
|
Recht auf Information |
|
Recht auf Dokumentation |
Dokumentiert werden müssen:
|
Rechte von Kindern im Krankenhaus |
|
Ganz gesund kann nur werden, wer auch selbst etwas dazu tut. Wirken Sie an den Heilungsbemühungen des Arztes mit und befolgen Sie seine Anweisungen und Ratschläge. Nur richtige und vollständige Information über Ihre Beschwerden, etwaige Vorerkrankungen, Allergien und Bedürfnisse erlaubt dem Arzt eine entsprechend angepasste Behandlung.
Patientenvertretung des Landes Oberösterreich (früher Patientenanwaltschaft)
Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle / OÖ. Ärztekammer